Vermittlung von Dauer- und Temporärstellen sowie Personalverleih im Bereich Betreuung und Pflege, insbesondere Alterspflege


GAV und Personalverleih 
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die Allgemeinverbindlicherklärung des neuen GAV Personalverleih für vier Jahre bzw. übergangsweise die Verlängerung des bisherigen GAV. 
Ab 1.3.2024 werden die GAV Löhne für Angelernte bei der Betreuung und Hauswirtschaft erhöht.
Normallohngebiet ohne Zulagen CHF 22.02
Hochlohngebiet ohne Zulagen CHF 23.52

Die Beiträge für die GAV Weiterbildung sind neu
0.4 Prozent Arbeitnehmer- und 
0.4 Prozent Arbeitgeberbeitrag

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Umstellung Vergütungen und Rückvergütungen
Wir stellen um und werden natürlich auch Rückvergütungen bis sicher Ende März 2024 aufgrund der unterschiedlichen Start- und Enddaten der Einsätze bei der Betreuung korrigieren und erledigen 

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Hilflosenentschädigung ab 2024
Verkürzung der Karenzfrist bei Hilflosenentschädigung: Menschen, die auf Hilfe von Dritten angewiesen sind, haben nun bereits nach sechs Monaten statt wie bisher nach zwölf Monaten Anspruch auf Hilflosenentschädigung 

24-Stunden-Betreuung und Live-in-Betreuung in den eigenen vier Wänden 
Dienstleistungsangebot in der Schweiz, Fürstentum Liechtenstein und Deutschland

Bei uns haben Sie die Auswahl in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein zwischen Personalverleih und Arbeitsvermittlung

Dornbierer Alterspflege-Schweiz ist im Besitz der Personalverleihbewilligungen (Kanton, SECO und Landesverwaltung FL) und Arbeitsvermittlungsbewilligungen (Kanton, SECO und Landesverwaltung FL)

Daheim statt Heim 

24 Stunden Betreuung

und

Pflege zu Hause Schweiz

Wohnen im eigenen Zuhause

Begleitung im Heim

Zu Hause betreut

24 Stunden Betreuung und Pflege zu Hause 

Alterspflege zu Hause Schweiz und Liechtenstein

Betreutes Wohnen / Pflege Daheim
24-Stunden und Live-in-Betreuung
Die 24-Stunden Pflege zu Hause und Live-in-Betreuung ist eine Betreuung, bei der die Betreuungskraft im selben Haushalt wie die zu betreuende Person lebt.  Die 24-Stunden und Live-in-Betreuung ist eine gute Alternative zum Pflegeheim, wenn die zu betreuenden Personen und Angehörigen eine 24-Stunden-Betreuung und Pflege im eigenen Daheim benötigen.

Langzeit-, stundenweise- oder tageweise Pflege Daheim

Der Wechsel aus der gewohnten Umgebung in ein neues betreutes Wohnumfeld stellt für viele Menschen eine grosse einschneidende Veränderung dar. Es ergeben sich Fragen, und es entstehen Unsicherheiten unabhängig davon, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten wie kurz-, mittel- oder langfristigen Zeitraum handelt. Wichtig ist, dass qualifiziertes Betreuungspersonal dem Bedarf nachkommen.

24 Stunden Betreuung und Pflege zu Hause
Besuchsservice
Mit Besuchen wollen wir der Einsamkeit entgegenwirken und Lebensfreude vermitteln. Alterspflege-Schweiz bietet auch einen Besuchsservice für Personen jeden Alters an - in der vertrauten Umgebung zu Hause oder auch in einer Pflegeinstitution.

Begleitung zu Hause
Unsere vollumfängliche Dienstleistung mit unseren erfahrenen Betreuerinnen und Betreuern ermöglichen den zu betreuenden Personen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und die Lebensqualität zu Hause zu geniessen. Die Tagesstrukturen bieten den Angehörigen ausserdem eine Entlastung, um Kraft zu tanken und Ihren Lebenspartner oder Eltern die Pflege zu Hause zu ermöglichen. Ziel einer guten Betreuung zu Hause sind Wohlbefinden, Gesundheit und Sicherheit der zu betreuenden Personen. Eine gute 24-Stunden Betreuung hat viele Seiten.

Gute Betreuung, heisst, das Fachwissen, den Erwartungen der zu betreuenden Person entsprechend anzuwenden. Gute Betreuung heisst auch unterschiedliche Ziele, Aufgaben, Kompetenzen und Möglichkeiten miteinander zu vereinbaren. Dies kann vor allem in respektvollem Austausch und gut koordiniertem Miteinander geschehen. Die Seniorenbetreuerinnen und Seniorenbetreuer verhalten sich respektvoll in der Privatsphäre der zu betreuenden Person und achten das Recht auf Selbstbestimmung. Die Betreuungskräfte handeln fachlich und menschlich kompetent. Was unsere Organisation auszeichnet und wir auch grossen Wert darauflegen, ist, dass alle zu betreuenden Personen sowie auch die Betreuungskräfte jederzeit ein und dieselbe Ansprechperson haben. Wir legen grossen Wert darauf, dass unsere administrativen Allrounder von verschiedenen Bereichen überzeugt sind und dank breiten Kompetenzen in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden können.  Das ist ein grosser Vorteil für Alterspflege-Schweiz, unseren Kunden und Betreuungskräfte auch in Bezug der Kosten und weiteren Vorzügen bei der Dienstleistung  "Administration".

Seniorenbetreuung zu Hause
Die von uns vermittelten Betreuerinnen und Betreuer sind deutschsprachig und stammen vorwiegend aus dem EU/EFTA-Raum. Betreuungskräfte mit italienisch und französischen Sprachkenntnissen sind auch vermittelbar. Für die stunden- oder tageweise Betreuung stammen die Betreuerinnen und Betreuer ausschliesslich aus der Schweiz und grenznahen Ausland. Die Seniorenbetreuerinnen und Seniorenbetreuer haben unterschiedliche Qualifikationen, in der Regel eine pflegerische oder medizinische Ausbildung und sehr gute hauswirtschaftliche Erfahrungen in der Ganztagsbetreuung. Bei der Auswahl achten wir sehr darauf, dass die vorgeschlagenen Hilfen das Aufgabenspektrum und Ihre gestellten Anforderungen auch tatsächlich erfüllen. Zudem legen wir auch grossen Wert auf Sozialkompetenz, gute Koch- sowie Sprachkenntnisse. Eine Seniorenbetreuung erfordert vom Betreuungspersonal eine hohe physische als auch psychische Belastungsgrenze. Zum Schutz vor Überlastung werden die Betreuerinnen und Betreuer periodisch ausgetauscht. In der Regel werden Ihnen deshalb zwei Betreuungskräfte während Ihrer Vertragszeit abwechselnd zur Verfügung stehen. Die Tätigkeiten von den Betreuerinnen und den Betreuern umfassen: Aufsichtsfunktion, alltägliche Angelegenheiten wie Körperpflege, Haushaltsarbeiten (Putzen, Kochen, Einkaufen), Gesellschaft leisten, einfache pflegerische Handreichungen, das Schaffen von Sicherheit sowie Arztbesuche. Weitere Tätigkeiten unter Absprache.  Wir klären mit Ihnen vor Arbeitsbeginn der Betreuungskraft welche Variante Sie wünschen und unterstützen Sie natürlich tatkräftig bei egal welcher Variante "Arbeitsvermittlung" oder "Personalverleih". 

Was ist der Unterschied?
Personalverleih und Arbeitsvermittlung

Alterspflege-Schweiz vermittelt Arbeit und verleiht Personal in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein. Die Kunden können auswählen, selbst Hausdienstarbeitgeber zu werden oder aber die Alterspflege-Schweiz als Verleiher zu engagieren. Die Inhaberin von Alterspflege-Schweiz, Andrea Dornbierer, hat die doppelte Staatsbürgerschaft der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein und es ist ihr deshalb ein besonderes Anliegen, für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein den betagten Personen und den Angehörigen zu helfen.

Klare Regeln bei der Arbeitsvermittlung und Personalverleih 
Arbeitsvermittlung

Mit unserer Vermittlung und unseren Arbeitsvermittlungsbewilligungen ist nach der Vermittlung vom Betreuungspersonal das Geschäft im gesetzlichen Rahmen beendet. Wir dürfen keine Administration erledigen und auch keine Institutionen beliefern. Mit Institutionen sind gemeint, die Sozialversicherungsanstalt, Pensionskasse, Steueramt, Gemeinde, Migrationsamt, Arbeitsamt, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Unfallversicherung und optional die Krankentaggeldversicherung. Eine Krankentaggeldversicherung für private Verträge zu finden, stellt sich aber meist als grosse Herausforderung dar. Die Löhne für das Betreuungspersonal müssen vom Hausdienstarbeitgeber direkt an das Betreuungspersonal bezahlt werden. Die Hausdienstarbeitgeber rechnen mit den Institutionen bei der Arbeitsvermittlung direkt ab. Die ausländischen Betreuungskräfte sind bei der Variante "Arbeitsvermittlung" für die Schweiz und Liechtenstein beim Wohnort vom Hausdienstarbeitgeber angemeldet. Bei dieser Variante wird der Briefkasten mit Vor- und Nachname der Betreuungskraft aber ohne c/o beim Wohnort vom Hausdienstarbeitgeber angeschrieben. Bei der Arbeitsvermittlung ist es uns erlaubt, ein einmaliges Honorar für die Dienstleistung der Vermittlung in Rechnung zu stellen.

Personalverleih
Mit  unserem Verleih und unseren Personalverleihbewilligungen ist nach dem Verleih vom Betreuungspersonal das Geschäft nicht beendet. Alterspflege-Schweiz rechnet direkt mit den Institutionen und dem Betreuungspersonal ab. Wir beliefern die Sozialversicherungsanstalt, Pensionskasse, Steueramt, Gemeinde, Migrationsamt, Arbeitsamt, Amt für Wirtschaft und Arbeit, paritätische Kommission, Unfallversicherung, Krankentaggeldversicherung, Krankenkasse und natürlich unsere sonstigen Dienstleister. Die private Post der Betreuungskräfte wird von fast allen Institutionen an die Geschäftsadresse von Alterspflege-Schweiz geschickt. Deshalb bitten wir unsere Kunden und Betreuungskräfte die Briefkästen mit c/o und dem Vor- und Nachnamen der Betreuungskraft anzuschreiben. Wir erledigen bei diesem Modell für den Einsatzort die komplette Organisation und Administration. Die  in- und ausländischen Betreuungskräfte sind bei dieser Variante "Personalverleih" für die Schweiz und das Fürstentum über die Geschäftsadresse von Alterspflege angemeldet und werden an den Einsatzort verliehen.  Für die Bewilligungen vom Personalverleih mussten wir eine Kaution beim Arbeitsamt hinterlegen. Es ist für uns ausgeschlossen und verboten eine vermischte Arbeitsvermittlung und Personalverleih zu organisieren. 

Pflege zu Hause
Kontakt
Damit wir Ihnen das geeignete qualifizierte Betreuungspersonal für die Pflege zu Hause akquirieren und zuteilen können, möchten wir uns beim Gespräch vor Ort ein Bild von Ihnen und Ihrem Zuhause machen. Wir setzen Ihre Wünsche zu Ihrer vollsten Zufriedenheit um. Lebensqualität im Alter heisst, so lange wie möglich zu Hause zu wohnen. Wir bieten Ihnen eine optimale und zuverlässige Betreuungslösung zu Hause. Wir finden für jeden Betreuungsbedarf einen Lösungsvorschlag. Wir sind flexibel erreichbar und reagieren auch flexibel, schnell und wirksam auf Veränderungen. Haben Sie Fragen bezüglich unserer Dienstleistungen? Wünschen Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag?  Lorem ipsum dolor sit
Wir kommunizieren transparent, klar, verbindlich und übernehmen Verantwortung für unser Handeln.

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter
+41 79 617 98 33
+41 71 520 62 51

oder per E-Mail an
info@alterspflege-schweiz.ch
info@alterspflege-liechtenstein.ch

Um Sie jederzeit mit Rat und Tat zu begleiten, garantieren wir Ihnen kurze Wege.

Wir arbeiten „Verbindlich":  "Sagen was man tut und tun, was man sagt.“ Wir beherzigen diese beiden Grundsätze, sowohl bei unseren Kunden als auch bei unseren Mitarbeitern. Wir sind verlässlich und festigen dauerhaft die für die Zusammenarbeit so wichtige Beziehungsebene.
Wir werden geformt und gestaltet durch das, was wir lieben.

Unter dem Verzeichnis finden Sie die Bewilligungen für den Personalverleih und die Arbeitsvermittlung für das Inland und grenzüberschreitend (Kanton und SECO). 
Bewilligungen

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